Aktuelles
Gemeinsame Presseerklärung des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. und der Rechtsanwälte Dr.Vehlow & Wilmans
Missbrauchsopfer
nun den Tätern endgültig ausgeliefert -
VEH
und Anwälte setzen mit Beendigung des Mandates ein Zeichen.
Seit April 2006 kämpfen der
Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH) gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr.
Vehlow & Wilmans für gesellschaftliche Rehabilitation und Entschädigung für
ehemalige Heimkinder, die bis in die 1970er Jahre in staatlichen und konfessionellen
Heimen Repressionen und Missbrauch ausgesetzt waren. Im Vorfeld der 8. Sitzung
des Runden Tisches Heimerziehung (RTH) am 01./02.07.2010 haben die Rechtsanwälte
nach ausführlicher Situationsanalyse den Entschluss gefasst, das vom VEH
erteilte Mandat niederzulegen.
Dieser Entschluss liegt darin
begründet, dass insbesondere die Betroffenen am RTH kein Interesse an einer
professionellen und effektiven Vertretung von Opferinteressen gezeigt
haben. „Den Interessenvertretern von Staat und Kirchen ist es gelungen, den
größten Opferverband vom RTH fernzuhalten und stattdessen Betroffene am RTH zu
installieren, die keine Legitimation aus der Opfergruppe haben, sich selbst
überfordert sehen und als Statisten begreifen“, so Rechtsanwalt Gerrit Wilmans.
Es sei bedauerlich, dass die Gruppe um Dr. Wiegand selbst vor dem Hintergrund
des Zwischenberichts des RTH, der bereits weitreichende Weichenstellungen zum
Nachteil der Opfer beinhalte, jede professionelle Opfervertretung ablehne, während
der VEH und er selbst von einem Großteil der Betroffenen als Vertreter der
Opfer angesehen werde, so der Hamburger Jurist. „Für den Verein und uns hat
diese Sachlage die unangenehme Folge, von vielen Betroffenen möglicherweise für
das Ergebnis des RTH verantwortlich gemacht zu werden, ohne dass wir auf dieses
Ergebnis den geringsten Einfluss nehmen können“ begründet Wilmans die
Entscheidung, der allenfalls eine geringfügige Entschädigung für einen kleinen
Personenkreis prognostiziert. So sieht dies auch die Vorsitzende des VEH,
Monika Tschapek-Güntner: „Viele Mitglieder sind dem Verein in der Erwartung
beigetreten, dass wir am RTH eine Entschädigung für ehemalige Heimkinder erstreiten.
Diese Verantwortung können und wollen wir nicht übernehmen. Für das Ergebnis
des RTH sind weder wir, noch die Anwälte, sondern allein diejenigen
verantwortlich, die die Opferinteressen für einen Sitz am RTH aus den Augen
verloren haben“, so Tschapek-Güntner. Ein Ende des Kampfes für die Interessen
ehemaliger Heimkinder mochte Tschapek-Güntner in der Beendigung der beidseits
als angenehm und konstruktiv bezeichneten Zusammenarbeit nicht sehen: „Wir
werden auch zukünftig keinen Beteiligten aus der Verantwortung für die ca.
800.000 ehemaligen Heimkinder entlassen. Das geschehene Unrecht lässt sich
nicht durch einen warmen Händedruck wieder gutmachen. Unser Kampf für
Entschädigung geht weiter, wenn auch nicht am RTH.“
Hamburg, 30.06.2010
Für
den Verein ehemaliger Heimkinder:
Frau
Monika Tschapek-Güntner, Vorsitzende, Tel: 02921/13608
Für
die Rechtsanwälte Dr.Vehlow & Wilmans:
Rechtsanwalt
Gerrit Wilmans, Tel: 040/65055-179